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Segways.at
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Bei Segways handelt es sich um einachsige Elektroroller, mit denen man sich auf einer Plattform stehend und balancierend bis zu 20 km/h schnell fortbewegen kann. Bis Mitte 2009 waren Segways zulassungspflichtig, aber ohne Ausnahmegenehmigung nicht zulassungsfähig. Einzelne Bundesländer hatten – zum Teil voneinander abweichende – Regelungen hierzu erlassen. Die Mobilitätshilfenverordnung, die am 25. Juli 2009 in Kraft trat, enthält erstmals bundeseinheitliche Bestimmungen für die Zulassung, Fahrerlaubnis und Fortbewegung im Straßenverkehr. Nach dieser Verordnung sind Segways – im Beamtendeutsch "elektronische Mobilitätshilfen" – zulassungsfrei. Sie müssen aber einem genehmigten Typ entsprechen, oder es muss für sie eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein. Ähnlich wie bei Mofas ist die Führung von Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Ebenfalls parallel zu Mofas braucht man für das Führen von Segways keine Fahrerlaubnis, es ist aber mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas nachzuweisen ("Mofaführerschein"). Damit wird gleichzeitig ein Mindestalter von 15 Jahren festgelegt. Die Verordnung enthält außerdem eine Reihe von technischen Anforderungen, die sich zum Teil an diejenigen von Fahrrädern anlehnen. So muss ein Segway mit Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren ausgerüstet sein. Da sich das Gefährt nahezu geräuschlos bewegt, ist besonders wichtig, dass auch eine Glocke angebracht ist. Eine Helmpflicht gibt es nicht.