Diskussion:JuSchu
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Hier in der Erläuterung zur Benutzung der Vorlage und in WebsiteWiki:Impressum und Nutzungsbedingungen heißt es sinngemäß: "Artikel über Webseiten, deren Angebote nicht den deutschen Jugendschutzbestimmungen entsprechen, sollen durch die Vorlage {{JuSchu}} gekennzeichnet werden." - Das ist eine für "Benutzer" total unklare Formulierung. Woran ist zu messen und wie erläutert der Betreiber dieses Wiki hier für die Benutzer des Wiki "(Webseite) im Hinblick auf die deutschen Jugendschutzbestimmungen bedenklich oder unzulässig"? Und welche Konsequenzen hat dies in jeglicher Hinsicht für die Darstellung/Listung/Verknüpfung der betreffenden, so gekennzeichneten Artikel im Websitewiki? Dieselbe Frage hatte ich bereits Ende 2009 dem Vertreter des alten WebsiteWiki-Betreibers vorgelegt, und keine Antwort bekommen, siehe da: [1]. --Wahrhaft 06:29, 10. Feb. 2010 (UTC)